Kosten

Hier finden Sie einen Überblick zu den Kosten der psychologischen Psychotherapie und Beratung.

Private Krankenversicherung

Da ich Psychologische Psychotherapeutin bin und im Ärzteregister eingetragen bin, werden die Behandlungskosten von der Privaten Krankenversicherung übernommen. Gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) betragen die Kosten für eine Therapiesitzung (50 Minuten) zwischen 100,55€ und 153,00€. Da die Leistungen der privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt sind, ist es empfehlenswert zunächst  in Erfahrung bringen, in welchem Rahmen und zu welchen Bedingungen Ihre Kasse die Kosten übernimmt. Gerne helfe ich Ihnen bei der Klärung von Fragen.

Beihilfe für Beamt:innen

Die Beihilfe erstattet einen Anteil der Behandlungskosten einer Psychotherapie. In der Regel deckt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten ab. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Die Beihilfe orientiert sich im Wesentlichen an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Freie Heilfürsorge

Auch für Menschen, die über die Freie Heilfürsoge versichert sind (z.B. Bundes-Polizist:innen, Soldat:innen, Vollzugsbeamte:innen), werden die Behandlungskosten in dieser Praxis von der Versicherung übernommen. Auch bei der Freien Heilfürsorge ist es empfehlenswert zunächst in Erfahrung bringen, in welchem Rahmen und zu welchen Bedingungen die Kosten einer Psychotherapie übernommen werden. Gerne helfe ich Ihnen bei der Klärung von Fragen.

Selbstzahler:innen

Unter bestimmten Umständen ist es wichtig und sinnvoll eine Psychotherapie selbst zu zahlen. Auch hier berechnen sich die Kosten einer Psychotherapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine Therapiesitzung (50 Minuten) für Selbstzahler:innen sind ebenfalls zwischen 100,55€ und 153,00€.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit bei mir nicht möglich. Hierfür wäre eine sogenannte Kassenzulassung nötig. Eine Kassenzulassung ist ein Abrechnungsvertrag, welcher es Psychotherapeut:innen ermöglicht, mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechen. Falls Sie gesetzlich versichert sind, müssten Sie entsprechend Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung kontaktieren. In seltenen Fällen zahlt auch die gesetzliche Krankenversicherung die Therapie bei einer Therapeutin ohne Kassenzulassung. Das nennt sich dann Kostenerstattungsverfahren.

Kostenerstattungsverfahren

In seltenen Fällen zahlt auch die gesetzliche Krankenversicherung die Therapie bei einer privaten Therapeutin. Dies nennt man Kostenerstattungsverfahren. Um ein Kostenerstattungsverfahren bewilligt zu bekommen ist es in der Regel notwendig Ihrer Krankenkasse zu ‚beweisen‘, dass Sie keinen Psychotherapieplatz bei einer Psychotherapeutin mit Kassenzulassung bekommen. Dieses Verfahren einzuleiten ist aufwendig und klappt nicht immer, aber kann sich lohnen. Wenn Sie eine Zusage für ein Kostenerstattungsverfahren haben, können Sie sich gerne in der hiesigen Praxis melden. 

Mehr Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier:

https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

Weitere mögliche Kosten:

LeistungGOP-NummerSteigerungssatzBetrag
Verhaltenstherapie8702,3-3,5100,55€ – 153,00€
Biographische Anamnese8602,3123,33€
Einleitung oder Verlängerung einer Verhaltenstherapie8082,353,62€
Brieftransport (Antragsunterlagen)§101,45€
Anwendung und Auswertung orientierender Testverfahren8572,315,55€
Übende Verfahren (z.B. PMR/Autogenes Training)8462,320,10€
Konsiliarische Erörterung mit anderen Behandler:innen602,316,10€
Schriftliche gutachtliche Äußerung80/852,340,22€/67,03€
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte LeistungenD112,82€
Beratung mittels Fernsprecher12,310,72€

Es gibt weitere Leistungen, die im Rahmen einer Psychotherapie kostenpflichtig anfallen können. Hier finden Sie den vollständigen Leistungskatalog der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).  Psychotherapie ist eine umsatzsteuerbefreite Leistung.